Abfindung
Wie bekommen Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber?
Bitte lassen Sie sich schnellstmöglich beraten.
Voraussetzung für eine Abfindung ist eine fristgerechte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Die meisten Prozesse vor dem Arbeitsgericht enden durch einen Vergleich, häufig wird im Rahmen des Vergleichs auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Gerade bei einer langen Beschäftigungsdauer sind teilweise hohe Abfindungen zu erzielen. Verschenken Sie kein Geld!
Häufig passiert es, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und diese zunächst beiseite legt um sich zu überlegen, was er tun soll. Entscheidet er sich dann, einen Anwalt einzuschalten, ist es teilweise schon zu spät, die Kündigung ist rechtskräftig geworden und eine Klage ist nicht mehr möglich.
Diese Situation sollten Sie vermeiden. Nur bei Einreichung der Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung haben Sie die Chance auf eine Abfindung.
Wegen der kurzen Fristen ist empfehlenswert, dass Sie sich direkt bei Erhalt der Kündigung möglichst schnell kompetente Hilfe suchen. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin kann ich Sie vor Gericht bestmöglich vertreten und für Sie eine möglichst hohe Abfindung erzielen.