
Zeugnis
Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder die Beendigung absehbar ist. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem einfachen Zeugnis oder einem qualifizierten Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Art und die Dauer der Tätigkeit, während ein qualifiziertes Zeugnis darüber hinaus auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers enthält. Wenn es sich nicht um ganz kurze Tätigkeiten handelt, ist in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis zu wählen.
Zeugnisse haben eine erhebliche Relevanz für das weitere Bewerbungsverfahren, sodass Sie hier nichts dem Zufall überlassen sollten. Durch die Rechtsprechung hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die für Außenstehende nur schwer zu durchschauen ist. Gehen Sie daher kein Risiko ein und lassen Sie Ihr Zeugnis von einem Experten prüfen!