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KANZLEI LEYDAG

Die Arbeitsrechtskanzlei


Kündigung Arbeitsverhältnis

Published by admin on 02.04.2013

 

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Meist ist der Erhalt einer Kündigung für den Empfänger ein großer Schock. Egal ob Sie bereits mit einer Kündigung gerechnet haben oder ob Sie diese völlig unvorbereitet trifft: Behalten Sie einen kühlen Kopf!

 

Häufig passiert es, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und diese zunächst beiseite legt um sich zu überlegen, was er tun soll. Entscheidet er sich dann, einen Anwalt einzuschalten, ist es teilweise schon zu spät, die Kündigung ist rechtskräftig geworden und eine Klage ist nicht mehr möglich.

 

Diese Situation sollten Sie vermeiden. Nur bei Einreichung der Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung haben Sie die Chance auf eine Abfindung.

 

Wegen der kurzen Fristen ist empfehlenswert, dass Sie sich direkt bei Erhalt der Kündigung möglichst schnell kompetente Hilfe suchen. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin kann ich Sie vor Gericht bestmöglich vertreten.

Posted in Kündigung Arbeitsverhältnis | Tagged Kündigung

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Montag - Freitag von 07.00-19.00 Uhr

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